AU Befreiung Commodore A

Nachrichten werden nach 30 Tagen gelöscht. Aufgrund von zuviel Spam dürfen nur noch registrierte Mitglieder Beiträge schreiben, und Gäste nur noch lesen.

Moderator: hannes

Gast

AU Befreiung Commodore A

Ungelesener Beitrag von Gast »

Hallo Community,

mir wurde kürzlich erzählt, das es für den Commodore A mit Erstzulassung nach dem 01.07.1969 eine durch Opel ausgestellte Ausnahmegenehmigung gab / gibt, die Fahrzeuge dieser Baureihe von der AU-Pflicht befreit.
Kann das jemand bestätigen?

Grüsse von einem '65er Ford-Fahrer

Benutzeravatar
Durchgewurstelt
Beiträge: 2462
Registriert: Freitag 16. Mai 2008, 12:43
Postleitzahl: 99510
Land: Deutschland
Wohnort: Mattstedt
Kontaktdaten:

Re: AU Befreiung Commodore A

Ungelesener Beitrag von Durchgewurstelt »

Nö noch nie gehört. Der Gestzgeber schreibt doch vor das Fahrzeuge ab diesem Datum zur AU müssen.

rek-c-coupe
Beiträge: 1084
Registriert: Dienstag 6. Mai 2008, 18:45
Postleitzahl: 26316
Land: Deutschland
Wohnort: Varel / Rosenberg

Re: AU Befreiung Commodore A

Ungelesener Beitrag von rek-c-coupe »

Ja, gibt es in engen zeitlichen Grenzen.
In der Bucht bietet einer originale ( oder nachgedruckte ? ) Freigabebescheinigungen mit den entsprechenden Zeiträumen an.
Sollte man aber auch bei den TÜV Stellen erfragen können.
Gruß Jörg
Gruß Jörg

Signaturen werden völlig überbewertet.

rek-c-coupe
Beiträge: 1084
Registriert: Dienstag 6. Mai 2008, 18:45
Postleitzahl: 26316
Land: Deutschland
Wohnort: Varel / Rosenberg

Re: AU Befreiung Commodore A

Ungelesener Beitrag von rek-c-coupe »

Hallo .
Hab die Ausnahmegenehmigung im Netz gefunden und in meiner Galerie eingestellt .
Zur freien Verfügung.
In einem anderen Forum gibt es Leute, die behaupten, daß diese Bescheinigung zur Vorlage beim Tüv und beim An- und Abmelden ausreicht.
Einfach mal selbst versuchen.
Gruß Jörg
Gruß Jörg

Signaturen werden völlig überbewertet.

Driver
Beiträge: 361
Registriert: Sonntag 4. Mai 2008, 09:31

Re: AU Befreiung Commodore A

Ungelesener Beitrag von Driver »

Hallo,

ich hab das schon vor Jahren mit dem TÜV und dem Landratsamt durchgekaut.

1. Diese Bescheinigung ist keine AU Befreiung und entbindet nicht von der AU!
2. Diese Bescheinigung besagt nur das die Grenzwerte nicht eingehalten werden müssen !
3. Diese Bescheinigung ist nach wie vor gültig.

Was heist AU bezahlen - AU durchführen - AU nicht bestehen - eine Plakette geklebt bekommen und einen AU Bericht in dem Steht: Grenzwerte nicht erfüllt/Plaktette zugeteilt lol

Es soll natürlich Landradtsämter geben, die diesen Zelltel nicht hinterfragen/prüfen und ne AU Befreiung eintragen.

Bei Änderungen am Motor die das Abgasverhalten betreffen war mir dieser Zettel aber schon recht hilfreich....


Grüsse

Georg

rek-c-coupe
Beiträge: 1084
Registriert: Dienstag 6. Mai 2008, 18:45
Postleitzahl: 26316
Land: Deutschland
Wohnort: Varel / Rosenberg

Re: AU Befreiung Commodore A

Ungelesener Beitrag von rek-c-coupe »

Deshalb einfach mal probieren.
Vielleicht hat man ja Glück.
Alles, was Recht ist,ist ja noch lange nicht richtig. Und umgekehrt genau so.
Gruß Jörg

Signaturen werden völlig überbewertet.

Antworten