Neue H-Kennzeichen Verordnung

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Moderator: hannes

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Thomas P.
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Re: Neue H-Kennzeichen Verordnung

Ungelesener Beitrag von Thomas P. »

Also ich weiß es ja auch nicht, das mit der Lockerung für Umbauten, die Geschichte mit der "zulässigen"Patina, alles wohl korrekt. Aber genau dieser Punkt mit den Motoren, hat er mir gesagt, ist wohl so genau definiert, daß da kein Schlupfloch bleibt. :cry:
Letzten Endes findet sich wieder irgendwas und irgendwer, der was möglich macht, ich habe halt gedacht, wenn jemand eh gerade umbaut, kann er dem Ärger aus dem Weg gehen.
Gruß, T.
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moneypul8
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Re: Neue H-Kennzeichen Verordnung

Ungelesener Beitrag von moneypul8 »

Servus Jungs,
wenn ein Auto ein H-Kennzeichen besitzt, aber abgemeldet ist, ist die H-Zulassung automatisch wieder da, oder darf man neu Begutachten lassen?

Danke für die Info
Habe gegooglet, aber leider nicht das passende gefunden

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opel.luggi
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Re: Neue H-Kennzeichen Verordnung

Ungelesener Beitrag von opel.luggi »

Hallo,

ein Fahrzeug hat solange ein H Status bis es ihm aberkannt wird.
Allerdings sollte man das H Gutachten haben das erleichtert dann vieles.

Grüße

rek-c-coupe
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Re: Neue H-Kennzeichen Verordnung

Ungelesener Beitrag von rek-c-coupe »

opel.luggi hat geschrieben:Hallo,

ein Fahrzeug hat solange ein H Status bis es ihm aberkannt wird.
Allerdings sollte man das H Gutachten haben das erleichtert dann vieles.

Grüße
Richtig. Und im Brief ist dann auch die Schlüsselnummer 98 eingetragen, was eigentlich auch schon ausreichen sollte.
Gruß Jörg

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moneypul8
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Re: Neue H-Kennzeichen Verordnung

Ungelesener Beitrag von moneypul8 »

Habt vielen dank für diese Information, ihr liebhaber des Kennzeichens mit dem "H" :-)

Und wodurch kann sowas aberkannt werden? Tüv?

rek-c-coupe
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Re: Neue H-Kennzeichen Verordnung

Ungelesener Beitrag von rek-c-coupe »

Ja. Bei der HU kann der Prüfer meckern und Meldung machen. :o
Gruß Jörg

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orangenzuechter
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Re: Neue H-Kennzeichen Verordnung

Ungelesener Beitrag von orangenzuechter »

http://www.motor-talk.de/forum/aktion/A ... tId=704667

hm aber wie alt das ist weiß ich nicht

einfach mal tüv nachfragen,nicht beim prüfer die halten sich ja für götter
ich gehe nur noch mit der stvzo und den richtlinien hin ,dann soll der dienstleister erstmal die § aufzählen die ihm nicht passen :lol:
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