Das ist der Hammer. Erst hatte ich nen TÜV der meinte 195er mit 60 Querschnitt geht nicht, da es sich damals noch nicht gab. 70Querschnitt ginge, aber hätte den falschen Abrollumfang. Naja.......
Jetzt hatte ich einen TÜV angerufen der meinte man könne nachträglich gar keinen anderen Felgen oder Reifen eintragen lassen, auch nicht wenn es sie 1970 schon gab und sie für das Fahrzeug freigegeben waren. Die hätten dann damals schon drauf gewesen sein müssen....Na, dann müsste ich sie auch nicht mehr eintragen lassen.

Die, die das eingetragen bekommen wären Ausnahmen. Ich dachte Ausnahmen wären in der Regel eine Minderheit, dass es aber so viele davon in Deutschland gibt....Mmmhhhhh
