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Ausnahmegenehmigung AU

Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2009, 13:40
von Reverend Garrett
hat jemand von euch die KBA Ausnahmegenehmigung zur AU als .pdf?

morgen bin ich endlich beim TÜV wegen besagten eintragungen (motor und felgen) und dachte, bei der gelegenheit lass ich mich noch von der AU befreien. in dieser ausnahmeregelung geht es ja nach fahrgestellnummern. müsste eigentlich funktionieren. ich find nur dieses schreiben vom KBA nicht mehr...

Re: Ausnahmegenehmigung AU

Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2009, 16:01
von Masch
Ich meine, dass es dabei nur um die eingetragene Erstzulassung geht und die muss vor dem 1.9.69 sein. So war es bei mir. Meiner ist am 4.9.69 das erste Mal zugelassen worden, womit ich verkackt habe....

Re: Ausnahmegenehmigung AU

Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2009, 16:08
von Reverend Garrett
Masch hat geschrieben:Ich meine, dass es dabei nur um die eingetragene Erstzulassung geht und die muss vor dem 1.9.69 sein. So war es bei mir. Meiner ist am 4.9.69 das erste Mal zugelassen worden, womit ich verkackt habe....
doch doch, ich meine, es gäbe für die opels bis zulassungsdatum irgendwann im herbst 1971 eine sondergenehmigung.

Re: Ausnahmegenehmigung AU

Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2009, 17:11
von Commocruiser
Ja die gibt es, habe es selbst eintragen lassen. Meine ist leider futsch, zeigt nix mehr an auf dem rechner :x .
Aber die hat bestimmt noch jemand anderes. ;)

Re: Ausnahmegenehmigung AU

Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2009, 19:25
von hortun
hab die Anfrage als Kopie hier liegen. Leider nicht als PDF... könnte ich aber per Brief schicken.....
g

Re: Ausnahmegenehmigung AU

Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2009, 21:29
von opel.luggi
hortun hat geschrieben:hab die Anfrage als Kopie hier liegen. Leider nicht als PDF... könnte ich aber per Brief schicken.....
g
Hmmmmmm würde mich auch interessieren. Mach doch bitte ein gutes Foto und schick es dann, oder stell es hier rein.

Grüße

Re: Ausnahmegenehmigung AU

Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2009, 21:51
von Reverend Garrett
hortun hat geschrieben:hab die Anfrage als Kopie hier liegen. Leider nicht als PDF... könnte ich aber per Brief schicken.....
g
ich denke auch, dass ein foto reicht. es soll ja nur als hinweis für den prüfer dienen, damit der weiß, wo er nachzusehen hat...

Re: Ausnahmegenehmigung AU

Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2009, 23:21
von CaM
Hab ich irgendwo noch als scan oder als papier.

Re: Ausnahmegenehmigung AU

Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2009, 23:34
von CaM
ich hab sie gefunden.
schick mir mal deine email adresse als pn.

Re: Ausnahmegenehmigung AU

Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2009, 09:59
von Cord
Moin
Mich hat die Tante vom Verkehrsamt bei der Frage zur Dekra geschickt.
Der Dekramann hat 20 min in seine Unterlagen gewühlt um mir mitzuteilen, dass meiner eh nach 8.69 (5.71) zugelassen ist und damit muss ich AU machen.
Ist von Lankreis zu Landkreis sehr verschieden, kenne 72er Modelle die AU befreit sind........
Jetzt mach ich halt "AU".
Gruß Cord
Ps. Hätte es noch als jpg (2x) auffem Rechner wers noch braucht bitte melden.