weiße blinker zulassungsfähig??

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Reverend Garrett
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weiße blinker zulassungsfähig??

Ungelesener Beitrag von Reverend Garrett »

morsche,

weiß einer von euch, ob weiße blinkergläser in deutschland zulassungsfähig sind? hintergrund der frage ist, dass der admiral aus frankreich eben genau diese weißen gläser als original ausstattung dran hat und ich nun nicht weiß, ob ich nun gelbe besorgen muss bzw. ob ich die weißen gelb anmalen muss...

danke + gruß
michl

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hannes
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Re: weiße blinker zulassungsfähig??

Ungelesener Beitrag von hannes »

gelbe birnchen verwenden und gut.
wenn der Tüv mann was sagt, kannst du ihn freundlich darauf hinweisen dass zum zeitpunkt der erstzulassung des fahrzeugs die blinkerfarbe überhaupt nicht vorgeschrieben war, der theoretisch also auch lilablassblau blinken dürfte (wenn es original so war)
mfg
Hannes
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Motörhead
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Re: weiße blinker zulassungsfähig??

Ungelesener Beitrag von Motörhead »

An meinem waren sogar weiße Serie

Benny Benson
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Re: weiße blinker zulassungsfähig??

Ungelesener Beitrag von Benny Benson »

Gibts ja auch neuwagen mit weißen Blinkergläsern....hauptsache ist, es blink Orange :)

Nu gibts aber auch noch rote für hinten....wie isses denn damit?! Soweit ich weiss bis BJ 1970 erlaubt, jetzt find ich aber nix mehr dazu im §54 der STVO

Da sagt dann auch jeder was anderes, war mit roten beim H-Gutachten+TÜV....der hat dazu garnichts gesagt, Eingetragen sindse aber och nich :shock:
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METTO

Re: weiße blinker zulassungsfähig??

Ungelesener Beitrag von METTO »

Motörhead hat geschrieben:An meinem waren sogar weiße Serie

dein Eisen ist doch auch Franzose oder nicht....?

Hinten scheiden sich die Geister, die Ami Schaukel fahren ja auch alle mit roten Blinker rum. Für'n Rekord habe ich noch nie welche in original gesehen. Allerdings bin ich auch beim TÜV mit weißen Blinkern vorne und roten hinten gewesen. Kein Problem.

Das fing glaube ich auch erst Anfang der 60er an das die hinten Gelb wurden, andererseits hat so ein Eisen ja eine Typnummer mit der dann festgelegt wird was damals zum Straßenverkehr zugelassen wurde....?

METTO

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binford66
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Re: weiße blinker zulassungsfähig??

Ungelesener Beitrag von binford66 »

Da gibts aber glaub ich auch einen Stichtag,für die roten Blinker.
Ähnlich wie bei den Gurten.

Bei meinem P2 sind Bremslicht und Blinker in einem/Bj.:1961

Aber wenn der Admiral aus Frankreich kommt,würd ich einfach damit hinfahren und behaupten,(wenn der TÜV-Mann sich dran stört)das ist bei den Froschfressern so,basta :!:
r. :)
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Monsterbacke
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Re: weiße blinker zulassungsfähig??

Ungelesener Beitrag von Monsterbacke »

auha.... wieder gefährliches Halbwissen on Tour;-))

also, grundsätzlich vorne weiße Blinker sind kein Thema, wenn
a) das Glas einen entsprechende E-Prüfmnummer hat, oder zumindest eine Wellenlinie
b) das Glühmittel entsprechend der Baujahrsvorgabe eingefärbt ist, sprich gelb/Orange , oder rot.
c) Ausnahme, das Fzg. ist vor dem 01.04. 1957 Erstzulassung, dann entfällt das Prüfzeichen für Fahrtrichtungsanzeiger. Also auch Anbaulage und Höhe, alles danach siehe STVZO würde hier den Rahmen sprengen

Bei deinem Baujahr also absolut erforderlich.
Beleuchtungseinrichtungen generell statthaft ohne Prüfzeichen vor dem 01.01. 1950, schaffst du mit dem C-Rekord nicht

das du vorne Lila, grün , etc. fahren darfst ist ein Gerücht auf das ich mich nicht einlassen würde, weil es dich im Gerüchtsfall belangt, da die Betriebserlaubnis erlischt wegen Änderung der Beleuchtungseinrichtung und du mit ca. 80 Euro Bußgeld und 3 Points nach Hause gehst.....

das du aber vorne und sogar hinten gar keine Blinker hast funktioniert dafür schon.
unter 4m Länge und 1,60m. Breite reichen 2 Fahrtrichtungsamnzeiger seitlich mittig am Fahrzeug (is der Oppel aber auch zu groß für...)

Bis 01.01.1960 dürfen dazu sogar noch Winker verwendet werden.

Blinker nach dem 01.01. 1970 ausschließlich gelb/Oranges Blinklicht.
Blinker vor dem 01.01.1870 gerne auch rot......oftmals auch Serienbedingt an Autos für den Export verbaut und hier Achtung! prüfen, ob die Streuscheibe, Blinkerkappe, etc. wieder das E- Prüfzeichen hat oder die Wellenlinie.
ja) alles o.k und Tüv-konform
nein) Baujahrsabhängige Ermessenssache, kann vom Prüfer abgelehnt werden. Die EG mäßige -In etwa Wirkung wie sie ab den 90ern beschlossen wurde in den Richtlinien des Rates, gilt für diese Baujahre nicht (Altbestandsschutz hat auch schon mal seine Tücken) wird aber von Prüfer zu Prüfer schonmal wohlwollend gehandhabt.

Bis zum 01.01.1970 ist auch die so genannte Traktorschaltung statthaft, sprich eine Leucht-Brems und Blinkerschaltung bei einer Einkammerrückleuchte mit Doppelfadenbirne, welche über ein entsprechendes Relais gesteuert wird. Das dann auch in komplett rot.

Am Besten ist es jedenfalls das gleich eintragen zu lassen, dann gibts bei der nächsten Kontrolle keine Probleme!!!
Klar?? Klar!!!

Gruß Monsterbacke

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binford66
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Re: weiße blinker zulassungsfähig??

Ungelesener Beitrag von binford66 »

Un wie willsde des dann mit deim CarAVan mache, mit denne viele P2 Rücklischder :?: :?:
Du kleiner Fernsehschdaa :P
rainer m. :)
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Monsterbacke
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Re: weiße blinker zulassungsfähig??

Ungelesener Beitrag von Monsterbacke »

gaaaaanz eifach mein Bub.....

der Caravan is Baujahr 01/68 also sind rote Blinker etc. zulässig.
Du mußt dich auch nicht auf 2 Gehäuse begrenzen, du kannst Blinker, Licht und Bremse in jeweils einer Leuchte unterbringen. Und 2 Katzenaugen, ( die ja bei den Tittenrücklichtern integriert sind) pro Seite sind auch nicht sträflich.... die Maße nach innen sind zu berücksichtigen und die max. Höhe, alles problemlos.... Die P2 Leuchten haben ganz normale deutsche Prüfzeichen, die Anbaulage, senkrecht wie waagerecht ist mit der Originalen identisch...auch nach Regel.....

was würde dich jetzt speziell stören?

Gruß Peter

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binford66
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Re: weiße blinker zulassungsfähig??

Ungelesener Beitrag von binford66 »

Mich stört da gar nix,ich freue mich sogar mit dir :mrgreen:
Habe nur mal gefragt weil du was von Halbwissen geschrieben hast..und da hab ich mich gleich angesprochen gefühlt :D Brüll!!Das mit dem Stichtag war doch richtig,oder?
Grüße rainer m.
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