Weidner Federn

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hannes
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Re: Weidner Federn

Ungelesener Beitrag von hannes »

die federn gibts schon länger, das gutachten erst seit dem genannten datum. davor wars einfach nicht nötig, sondern ging wohl immer per einzelabnahme.

DAs ist aber nebensächlich. Das bauteil das du verbaust muss ja nicht so alt sein wie das fahrzeug. der Tüv soll doch froh sein dass du keine 40 jahre alten Federn verbaust.
Ich hab damit argumentiert, dass es damals tieferlegungsfedern gab (siehe steinmetz Katalog). Federn von damals haben natürlich weder gutachten, noch würde da noch irgendwas auf den federn zu lesen sein. Also würden die erst recht nicht eingetragen werden. Einzige möglichkeit sind also neuer Federn, auf denen auch noch was zu lesen ist. Und gerade bei nicht sichtbaren bauteilen sollte es ausreichen dass es damals vergleichbares/baugleiches gab. eine neuer Kotflügel wird ja auch nicht beanstandet, obwohl er nicht von opel gepresst wurde.
mfg
Hannes
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meeb
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Re: Weidner Federn

Ungelesener Beitrag von meeb »

Das Problem ist, dass die jetzt doch sehr bürokratischen TÜVler die Argumentation sehr wohl technisch nachvollziehen können, jedoch ohne was handfestes (Katalog, Werbung, Eintragung in Fahrzeugschein aus der Zeit, ...) nix eintragen. Schweinepriester :notsure
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hannes
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Re: Weidner Federn

Ungelesener Beitrag von hannes »

steinmetz katalog sollte doch kein problem sein
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Hannes
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meeb
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Re: Weidner Federn

Ungelesener Beitrag von meeb »

Auf die Gefahr hin dass die Frage doof ist: Wieso der Steinmetz-Katalog? Sind da die Weidner-Federn drin? Aufgefallen sind se mir zumindest nicht. hmmm
Oder soll der Steinmetz-Katalog als Argumentationshilfe dienen (nö, mein nich um den Prüfer zu schlagen)?
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hannes
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Re: Weidner Federn

Ungelesener Beitrag von hannes »

da sind zwar nich die weidner federn drin, aber da sind allgemein tieferlegungsfedern drin, und das wollte meiner sehen, dass es das damals gab für unsere autos.
mfg
Hannes
Vincent Vega hat geschrieben:Don`t fuck with another man`s vehicle. It`s just against the rules
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meeb
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Re: Weidner Federn

Ungelesener Beitrag von meeb »

Sooooo, hab im schönen NRW weder beim TÜV Rheinland noch beim TÜV Nord nen Prüfer gefunden der mir die Weidner-Federn mit Hakenzeichen eintragen wollte. Lief jedesmal auf das gleiche hinaus: Gutachten von '92/'95 ist keine 20/30Jahre alt und Steinmetz ist nicht Weidner.

Einer der Schlümpfe ist jetzt auch mein neuer bester Freund: "Wenn wir an diesem Fahrzeug überhaupt was eintragen, Herr XXX, dann ist es die Austragung des Hakenkennzeichens. Sie wissen doch, alle Änderungen müssen innerhalb der ersten 10Jahre ERFOLGT sein. Das mit dem Fahrwerk, den Felgen und der Lakierung geht dann so natürlich nicht. Kommse nochmal wieder wennse den Wagen wieder blau lakiert haben und Fahrwerk und Felgen in den Originalzustand rückversetzten." Ich dazu: "Und, äh, wie verhält es sich mit der eingetragenen aber nicht mehr verbauten Gasanlage? Die ist auch noch keine 30Jahre in dem Auto." - "Na, sone Gasanlage ist ja gut für die Umwelt, das geht dann schon." :nuts :uglystupid

Kurzum, das Weidner-Fahrwerk ist draußen, dafür vorn wieder original mit Kayaba Gas-A-Just, hinten CarAvan-Federn mit Kayaba Dämpfern fürn GS. Fährt sich so auch nicht schlechter (im Gegentail, ich mein das insbesondere an der Hinterachse die schön steifen CarAvan-Federn sich deutlich besser verhalten im Vergleich zu den Weidners, vorn könnt's schon n bisschen progressiver sein...). Damit dann zum fahrenden GTÜler, lobende Worte für den Zustand des Fahrzeugs einholen ("...wenn die 'modernen' Autos nach 5Jahren noch so beieinander wären wie dieses mit 41 hätt' ich wohl keinen Job mehr...") und druff isse, die so schön rosa Plakette.
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kannegiesser
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Re: Weidner Federn

Ungelesener Beitrag von kannegiesser »

nabend

ist ja wohl der hammer.bein tüv termin hatte ich die unterlagen für die weidnerfedern im handschuhfach(wenn die abkotzerei los geht wollt ich gerüsted sein :bomb ).bin echt froh das ich das gutachten nicht gebraucht habe.
happy bin ich aber trotzdem nicht ganz,scheint ja jetzt jedesmall ein glücksspiel zu sein

gruß kanne
andere fliegen in den urlaub,ich fahr tanken

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hannes
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Re: Weidner Federn

Ungelesener Beitrag von hannes »

meeb hat geschrieben:
Einer der Schlümpfe ist jetzt auch mein neuer bester Freund: "Wenn wir an diesem Fahrzeug überhaupt was eintragen, Herr XXX, dann ist es die Austragung des Hakenkennzeichens. Sie wissen doch, alle Änderungen müssen innerhalb der ersten 10Jahre ERFOLGT sein. Das mit dem Fahrwerk, den Felgen und der Lakierung geht dann so natürlich nicht. Kommse nochmal wieder wennse den Wagen wieder blau lakiert haben und Fahrwerk und Felgen in den Originalzustand rückversetzten." Ich dazu: "Und, äh, wie verhält es sich mit der eingetragenen aber nicht mehr verbauten Gasanlage? Die ist auch noch keine 30Jahre in dem Auto." - "Na, sone Gasanlage ist ja gut für die Umwelt, das geht dann schon." :nuts :uglystupid
mal wieder einer der den eigenen anforderungskatalog nicht gelesen hat. :evil: oder irgendwann mal gelesen hat, und das einzige was er behalten hat war: "original muss es sein"
für solche fälle sollte man den anforderungskatalog dabei haben.....oder direkt mal nachfragen in welchem kapitel das denn steht :D
mfg
Hannes
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rek-c-coupe
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Re: Weidner Federn

Ungelesener Beitrag von rek-c-coupe »

Hab mir grade den Anforderungskatalog durchgelesen:
Federn und Fahrwerk müssen original sein oder die Tiefer- oder Höherlegung damals schon angeboten worden sein.
Hat der Weidner die denn schon damals oder erst später angeboten?
Der Nachweis ist von Fahrzeughalter vorzulegen.
Wenn ihr das alles schwarz auf weiß dem Prüfer vorlegen könnt, sollte es doch klappen mit der Eintragung.
Wenn ihr es nicht könnt, habt ihr Pech gehabt.
So einfach ist das.
Gruß Jörg
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hannes
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Re: Weidner Federn

Ungelesener Beitrag von hannes »

Tieferlegungen wurden damals schon angeboten, und das sollte reichen, egal ob die von weidner waren oder von steinmetz. so gross sind die unterschiede bei federn schliesslich nicht, wie das vielleicht bei anderen bauteilen wäre (ein weber vergaser ist halt doch ziemlich was anderes wie ein Zenith mal so als bsp.)
der tüv kann auch nicht fordern das die federn 40 jahre alt sind....hinzu kommt, dass es für eventuelle 40 jahre alte federn mit sicherheit keine unterlagen gibt, im gegensatz zu den weidner federn. Mit dieser Argumentation hat sich der TÜV in Heidelberg-Wieblingen zur Eintragung bewegen lassen.
mfg
Hannes
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