Warnblinkanlage?!

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SusiSorglos
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Warnblinkanlage?!

Ungelesener Beitrag von SusiSorglos »

Hallo ihr lieben,

wir haben heut mal das Armaturenbrett auseinander genommen, weil unter anderem die Tankanzeige hakte. Uns war beim kauf aufgefallen das die Warnblinkanlage nicht funktionerte. Warum war uns dann auch ganz schnell klar, es ist kein Stecker aufzufinden.

Ich glaube mal gehört zu haben, das es in älteren Autos nicht unbedingt eine Warnblinkanlage gab. Warum habe ich aber einen Schalter im Armaturenbrett und keinen Anschluss dafür?


Ps: Ich hab heut das erste Mal versucht allein Bremsen zu machen. Kannste knicken. Ich hasse Trommelbremsen. Ich krieg die Federn partou nich eingehängt und brauchte wieder männliche Hilfe :oops:
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binford66
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Re: Warnblinkanlage?!

Ungelesener Beitrag von binford66 »

Da gibts extra ne Bremsfederzange für,oder vorsichtig mit m Saitenschneider.........
rainer m.
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Norbert aus AC
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Re: Warnblinkanlage?!

Ungelesener Beitrag von Norbert aus AC »

Hallo Susi,
der 69er hatte serienmässig keine Warnblinkanlage.Da hat wohl einer mal ein spätes Armaturenbrett verbaut.Warnblinkanlagen zum Nachrüsten gibts bei Bosch,oder einfach hier mal fragen.

Gruß Norbert
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METTO

Re: Warnblinkanlage?!

Ungelesener Beitrag von METTO »

Mosh,


meines Wissens gibt es den Warnblinkschalter im Instrumententräger ab Mai 1969 ( FGSTNR **4587550).

Die Modelle vorher hatten keine Warnblinkanlage serienmäßig, allerdings ist das irgendwann mal Pflicht geworden. Ist meines Wissens das einzige was alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge, unabhängig von der Erstzulassung, haben müssen.

Von Opel direkt gibt es für die bis FSTNR einen Nachrüstsatz der Plug and Play ist und in kurzer Zeit nachgerüstet werden kann, ohne löten oder Lüsterklemmen oder so.

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten, entweder hat Norbert Recht und Dein Instrumententräger gehört nicht ins BJ oder aber Du hast ein Fahrzeug was für den Export bestimmt war.
Ändert allerdings nichts an der Tatsache das Du eine Warnblikanlage fürn TÜV brauchst.

http://www.opel66-72.net/viewtopic.php? ... nkschalter

METTO

METTO

Re: Warnblinkanlage?!

Ungelesener Beitrag von METTO »

Mosh,


sowas wäre die universal Lösung, allerdings muß man damit an dem vorhandenen Kabelbaum rumfummeln...

http://cgi.ebay.de/Hella-Warnblinkschal ... 1|294%3A50

METTO

METTO

Re: Warnblinkanlage?!

Ungelesener Beitrag von METTO »

Mosh,


oder den. Das gleiche in grün...

Artikelnummer 190316154565
in die Ebay Suchmaschine eingeben, hat mit einem Link nicht geklappt....... :oops:


METTO

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SusiSorglos
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Re: Warnblinkanlage?!

Ungelesener Beitrag von SusiSorglos »

Ich hab Fahrgestellnr 452.... Ist übrigens ein niederländisches Fahrzeug. Also wohl wie bei den anderen Exports um das Loch zu schließen.
Danke schonmal für die Tips. Dann werd ich wohl nachrüsten müssen ;)

Apro Pro Nachrüsten
Ich habe übrigends so schreckliche Nachrüstgurte Vorn. Kein Dreipunkt, sondern nur der Brustgurt der in die Gurtpeitsche gesteckt wird. Find ich voll kacke und bringt beim Crash wohl eh nix. Darf ich die wieder rausnehmen? (Ist nirgendwo eingetragen. Aber man sieht nachher Löcher) Wollte schon Kleiderhacken reindrehen :lol:
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METTO

Re: Warnblinkanlage?!

Ungelesener Beitrag von METTO »

Mosh,


"Das Oberlandesgericht hatte im Rahmen eines verkehrstechnisch bedingten Rechtsstreits (10 U 55/99) entschieden, dass einen nicht angeschnallten Fahrer Mitschuld treffe, wenn er sich bei einem Unfall Verletzungen zuzieht. Dies auch, wenn bei einem Fahrzeug gar keine Anschnallpflicht besteht und keine Gurte vorhanden sind. Dieses Urteil ist besonders interessant, weil viele unserer Fahrzeuge, baujahresbedingt gar keine Gurte haben. Der Gesetzgeber hat Fahrzeuge, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen sind, von der Nachrüstpflicht befreit. die Fahrzeugen, die zwischen dem 01.04.1970 und dem 01.04.1974 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist das Vorhandensein von entsprechenden Verankerungen im KFZ für Nachrüstpflicht entscheidend. Mit diesem Urteil kann es nun passieren, dass Fahrer eines historischen Fahrzeugs, im Falle eines Unfalls, eine Mithaftung eingeräumt wird, obwohl für ihn die Pflicht des Anschnallens nicht bestand. Die Mithaftung bezieht sich auf die eigenen Verletzungen. Da dieses Urteil gewaltige Kreise zeiht, werden zukünftige Gerichtsentscheidungen wohl auch zu dem Ergebnis kommen, dass Verletzungen durch die Tatsache, dass man nicht angeschnallt war, erheblich schwerer ausgefallen sind. Mit diesem Urteil können nun Versicherer, Abzüge geltend machen. Das Oberlandesgericht begründet dies nun so: Die Klägerin habe gegen Ihre eigenen Interessen verstoßen und sich bewusst einer Gefahr ausgesetzt, indem sie auf dem Sitz ohne Sicherheitsgurt gesessen hat. Dies habe dazu geführt, dass die Klägerin schwerwiegendere Verletzungen erlitten habe, die bei Vorhandensein eines Gurtes nicht so gravierend gewesen wären. Dieses Mitverschulden wir mit einer Quote von 20% gewertet, und das Gericht kürzte die Schadensersatzansprüche der Klägerin entsprechend. Zwei weiter Mitfahrerinnen auf der Rücksitzbank waren bei dem Unfall ebenso nicht angeschnallt, obwohl für diese Plätze Gurte vorhanden waren. In einem weiteren Verfahren wurde deren Mitverschulden mit einer Quote von 40% bewertet, da für die eine Anschnallpflicht, sowie eine Anschnallmöglichkeit bestand. Im Klartext: Werden Gurte in Fahrzeuge vor Baujahr (Erstzulassung) 01.04.1970 bzw. 01.04.1974 nachgerüstet, müssen sie auch angelegt werden. Knallts vor diesem Datum auch ohne Gurt, dann hat man leider Pech gehabt und muss mit Kürzungen bei Schadensersatz rechnen."



Wenn ich keinen Bock auf Gurte habe schmeiße ich die raus und drehe die Schrauben wieder in die Löcher. Bei den alten Fahrzeugen ist da eine 19 und bei neueren eine 22 Schlüsselweite drauf. Dafür gibts auf jeden Fall schwarze Kappen. Obs andere Farben gibt weiß ich nicht.


METTO

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SusiSorglos
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Re: Warnblinkanlage?!

Ungelesener Beitrag von SusiSorglos »

Dankesehr! ;)
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Tic-Tac
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Re: Warnblinkanlage?!

Ungelesener Beitrag von Tic-Tac »

Gurt ohne Kopfstützen seh ich immer etwas zwiespältig.
Bei niedrigen geschwindigkeiten mag und kanns ja helfen,aber jenseits der
70/80 km/h oder höher ist es dann auch egal ob man angeschnallt ist aber keine kopfstützen hat.

Bin kein Unfallexperte aber könnt ich mir so vorstellen

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